Wird der Vorstand vergütet?

Der Vorstand ist bisher nebenberuflich und teilweise ehrenamtlich – aber dennoch professionell – tätig. Mittelfristig wird es voraussichtlich notwendig werden, einen größeren Anteil dieser Arbeit zu vergüten. Dabei ist es Ziel der Genossenschaft immer effizient, professionell und kostensparend zu agieren, um die Rendite der Mitglieder zu optimieren.

Wie sieht es mit der Haftung der Genossenschaftsmitglieder aus?

Es ist in der Satzung geregelt, dass keine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht, d.h. falls es wider Erwarten zu finanziellen Engpässen in der Genossenschaft kommen sollte, haften die Mitglieder „nur“ mit den investierten Geschäftsanteilen.

Lohnt sich eine Beteiligung? Ergibt das ökonomisch und ökologisch Sinn? Wie groß ist das Risiko?

Es lohnt sich: für die Umwelt und auch finanziell: durch das Erneuerbare Energien-Gesetz ist für die nächsten 20 Jahre garantiert, wie viel wir pro eingespeister kWh Strom erhalten (ab 2014 für 90% des eingespeisten Stroms). Der Anlagenpreis bewegt sich auf einem Niveau, zu dem wir auch Teile des Stroms direkt vor Ort verbrauchen lassen können – ohne also das Netz zu belasten. Wenn die Sonne weiter so scheint wie in den letzten Jahren sind also die Einnahmen gut planbar. Die Rendite der Anlage bewegt sich über die Laufzeit von 20 Jahren in einem attraktiven Bereich, wenn die Anlage danach noch weiterläuft (was zu erwarten ist) kommt noch ein bisschen dazu. Es handelt sich allerdings um eine langfristige unternehmerische Beteiligung – sollte die Genossenschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sind Ihre Geschäftsanteile und Darlehen ebenfalls betroffen.

Natürlich werden die Renditen durch die von der Politik vorgegebenen Rahmenbedingungen begrenzt und sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Wir prüfen daher weitere Geschäftsmodelle, um weiterhin rentabel Anlagen bauen zu können, die erneuerbare Energien bereitstellen.

Ökologisch ist die Sache auch sinnvoll: es wird Strom aber kein CO2 erzeugt, die Energie, die zum Bau der Anlage und Komponenten benötigt wird ist innerhalb 1-2 Jahren wieder hereingeholt.

Was sollte ich noch über Geschäftsanteile und Darlehen wissen?

  • Geschäftsanteile beteiligen Sie an allen Anlagen der Genossenschaft – Sie erreichen also eine Risikostreuung. Weiterhin sind Sie über Ihre Geschäftsanteile auch noch an den Erträgen der Anlagen beteiligt, wenn die Darlehen nach dem 20. Jahr bereits getilgt sind. Was die Ausschüttung auf Geschäftsanteile betrifft, kann diese nach Auskunft unserer Steuerberater erst erfolgen, wenn die Genossenschaft Gewinne erwirtschaftet und eventuelle Verlustvorträge aufgeholt hat. Ausschüttungen auf die Geschäftsanteile werden jährlich in der Generalversammlung beschlossen, wobei wieder jedes Mitglied eine Stimme besitzt.
  • die Darlehen haben dagegen den konkreten Bezug zur Anlage und werden mit regelmässigen Ausschüttungen bedacht. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr und ist planmässig mit dem 20. Jahr abgeschlossen.

Bin ich dann als Mitglied der Genossenschaft auch an den anderen Anlagen beteiligt?

Über Ihre(n) Geschäftsanteil(e) sind sie an allen Anlagen der Genossenschaft und deren Erfolg beteiligt. Das Darlehen an die Genossenschaft wird dagegen gemäß dem Erfolg der konkreten Anlage verzinst.

Dadurch erfolgt eine Risikostreuung: wenn eine Anlage nicht so gut läuft, kann das durch die Erträge einer anderen Anlage ausgeglichen werden. Seit der Einführung der festen Quote zwischen Geschäftsanteilen und Nachrang-Darlehenshöhe (in Kirchheim-Heimstetten 1:9) ist der Geschäftsanteil ja auch der kleinere Teil Ihrer Beteiligung. Der  größere Teil hängt direkt am Erfolg der Anlage vor Ort.

Wie funktioniert das mit den Darlehen an die Genossenschaft?

Nur BENG-Mitglieder können Darlehen an die Genossenschaft geben. Hier handelt es sich um sogenannte nachrangige Darlehen ohne Sicherheiten, das heißt wenn die Genossenschaft insolvent werden sollte, hätten die Banken aufgrund ihrer Darlehen und Sicherheiten den Vorzug gegenüber den Mitgliedern der Genossenschaft, die nachrangige Darlehen vergeben haben. Diese Form der Finanzierung ist bei Genossenschaften üblich und bietet einige Vorteile. Das Darlehen ist anlagenbezogen und wird gemäß dem Ertrag der Anlage verzinst. Die Zinsstaffeln für die Anlagen werden nach einer sorgfältigen Kalkulation des jeweiligen Projekts den Interessenten mitgeteilt und sind Bestandteil des Darlehensvertrages. Die Tilgungen der Anlagen beginnen ab dem Jahr 7, dies wird individuell im Darlehensvertrag vereinbart. Für die ersten Jahre werden die Zinsen auf den vollen Darlehensbetrag ausgezahlt. Das Konzept mit den Nachrangdarlehen ermöglicht eine transparente Finanzierung für viele erneuerbare Energieprojekte.

Wie werden die Anlagen finanziert?

Neben den Genossenschaftsanteilen werden die Anlagen über Nachrangdarlehen finanziert, die die Mitglieder der Genossenschaft geben. Diese Darlehen sind auf die jeweilige Anlage bezogen und werden je nach Ertrag unterschiedlich hoch verzinst. Sie sind also direkt am Erfolg der Anlage beteiligt – in sonnigen Jahren gibt es mehr, in nicht so sonnigen Jahren etwas weniger Zinsen.

Wenn Sie sich an einer Anlage beteiligen möchten, so zeichnen sie sogenannte Pakete zu jeweils 1000 Euro. Diese Pakete setzen sich aus einem Geschäftsanteil von 100 Euro und einem Nachrangdarlehen von 900 Euro zusammen.

Für ihre Geschäftsanteile wird bei Bilanzgewinn jährlich eine Dividende ausgeschüttet. Diese lag bisher zwischen 10-15%. Für die Nachrangdarlehen gelten projektspezifische Zinssätze für eine Laufzeit von 20 Jahre. Die lineare Tilgung für Nachrangdarlehen beginnt ab dem 7. Jahr. Nachrangdarlehen können jährlich gekündigt werden.

Was kostet die Beteiligung an der Genossenschaft?

Ein Geschäftsanteil – so heißt die Beteiligung and der Genossenschaft – kostet 100 Euro. Sie können einen oder mehrere Anteile erwerben. Unabhängig von der Anzahl ihrer Geschäftsanteile haben Sie genau eine Stimme in der Generalversammlung.

Möchten Sie sich darüber hinaus an einem konkreten Projekt beteiligen, so können Sie sogenannte Pakete von jeweils 1000 Euro zeichnen. Diese Pakete setzen sich aus einem weiteren Geschäftsanteil von 100 Euro und einem Nachrangdarlehen von 900 Euro zusammen.