Es ist in der Satzung geregelt, dass keine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht, d.h. falls es wider Erwarten zu finanziellen Engpässen in der Genossenschaft kommen sollte, haften die Mitglieder „nur“ mit den investierten Geschäftsanteilen.
- Lohnt sich eine Beteiligung? Ergibt das ökonomisch und ökologisch Sinn? Wie groß ist das Risiko?
- Wird der Vorstand vergütet?