Was sollte ich noch über Geschäftsanteile und Darlehen wissen?

  • Geschäftsanteile beteiligen Sie an allen Anlagen der Genossenschaft – Sie erreichen also eine Risikostreuung. Weiterhin sind Sie über Ihre Geschäftsanteile auch noch an den Erträgen der Anlagen beteiligt, wenn die Darlehen nach dem 20. Jahr bereits getilgt sind. Was die Ausschüttung auf Geschäftsanteile betrifft, kann diese nach Auskunft unserer Steuerberater erst erfolgen, wenn die Genossenschaft Gewinne erwirtschaftet und eventuelle Verlustvorträge aufgeholt hat. Ausschüttungen auf die Geschäftsanteile werden jährlich in der Generalversammlung beschlossen, wobei wieder jedes Mitglied eine Stimme besitzt.
  • die Darlehen haben dagegen den konkreten Bezug zur Anlage und werden mit regelmässigen Ausschüttungen bedacht. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr und ist planmässig mit dem 20. Jahr abgeschlossen.