Nur BENG-Mitglieder können Darlehen an die Genossenschaft geben. Hier handelt es sich um sogenannte nachrangige Darlehen ohne Sicherheiten, das heißt wenn die Genossenschaft insolvent werden sollte, hätten die Banken aufgrund ihrer Darlehen und Sicherheiten den Vorzug gegenüber den Mitgliedern der Genossenschaft, die nachrangige Darlehen vergeben haben. Diese Form der Finanzierung ist bei Genossenschaften üblich und bietet einige Vorteile. Das Darlehen ist anlagenbezogen und wird gemäß dem Ertrag der Anlage verzinst. Die Zinsstaffeln für die Anlagen werden nach einer sorgfältigen Kalkulation des jeweiligen Projekts den Interessenten mitgeteilt und sind Bestandteil des Darlehensvertrages. Die Tilgungen der Anlagen beginnen ab dem Jahr 7, dies wird individuell im Darlehensvertrag vereinbart. Für die ersten Jahre werden die Zinsen auf den vollen Darlehensbetrag ausgezahlt. Das Konzept mit den Nachrangdarlehen ermöglicht eine transparente Finanzierung für viele erneuerbare Energieprojekte.
- Wie werden die Anlagen finanziert?
- Können sich nur die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde beteiligen, in der die Anlage gebaut wird?