FAQ

Hier einige generelle Fragen und Antworten zu der Art der Beteiligung an unserer Genossenschaft und den (zukünftigen) Anlagen (die Liste wird regelmäßig erweitert):


1 Genossenschaftskonzept

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die gemeinsame wirtschaftliche und soziale Ziele verfolgen. Die BENG eG verfolgt das Ziel, die Energiewende voranzutreiben, und zwar durch lokale Energielösungen in Bürger*innenhand. Der wichtigste Unterschied zu anderen Unternehmensformen ist das Demokratieprinzip: Die Genossenschaft wird von und für ihre Mitglieder geführt. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von seinem Kapitaleinsatz. 

Die Genossenschaft hat eine schlanke Organisationsstruktur, bestehend aus drei Organen: der Generalversammlung, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Alle Mitglieder sind Teil der Generalversammlung, dem obersten Rechtsorgan der Genossenschaft. Sie wählen den Aufsichtsrat und entscheiden über Änderungen der Satzung* und andere grundlegende Fragen. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung, während der Aufsichtsrat diese Aktivitäten überwacht. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.genossenschaften.de/was-ist-eine-genossenschaft

*Jede Genossenschaft hat eine Satzung als innere Verfassung. Sie ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und bestimmt die Struktur, die Kompetenzen und die Ziele der Genossenschaft. Unsere Satzung finden Sie hier.

2 Mitgliedschaft

Um Mitglied bei der BENG eG zu werden, müssen Sie sich zunächst auf unserem Mitgliederportal registrieren (https://www.mitgliedschaft.beng-eg.de/ ). Nach der Erstellung Ihres Benutzerkontos generieren Sie sich mit wenigen Klicks Ihren Mitgliedsantrag. Sie erhalten den vorausgefüllten Mitgliedsantrag automatisch an die in Ihrem Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse zugeschickt. Drucken Sie den vorausgefüllten Mitgliedsantrag aus, unterschreiben Sie diesen und senden Sie ihn im Original per Post an unsere BENG Adresse. Sobald wir Ihren Vertrag erhalten haben, zeichnen wir ihn gegen und senden Ihnen per E-Mail einen Zahlungshinweis von 100€ für Ihre Mitgliedschaft. Nach Erhalt des Zahlungshinweises überweisen Sie bitte den Betrag auf das in der E-Mail genannte Konto. Sobald Ihr Geld bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns per E-Mail eine Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft. Das genaue Vorgehen ist auch auf unserer Webseite unter „Mitgliedschaft“ erklärt (https://www.mitgliedschaft.beng-eg.de/ ).

Ja, auch das ist möglich. Hierfür muss zum einen das Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten vorliegen. Zum anderen bedarf es einer eigenen E-Mail-Adresse, um sich auf unserer Mitglieder-Plattform anmelden zu können, um über neue Projekte informiert zu werden und sich an Projekten zu beteiligen.

Wir verfolgen das „Kirchturmprinzip“. Das heisst, dass sich zunächst die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde an der Anlage beteiligen können, in der die Anlage errichtet wird. Wenn das dort bereitgestellte Kapital nicht ausreicht, können die Bürger und Bürgerinnen weiterer Gemeinden hinzugezogen werden.

Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat das Recht an der Generalversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, sowie in der Generalversammlung Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es hat insbesondere:
a) den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen,
b) die Einzahlungen auf den Geschäftsanteil oder auf weitere Geschäftsanteile zu leisten,
c) der Genossenschaft jede Änderung seiner Anschrift, Änderung der Rechtsform sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse unverzüglich mitzuteilen.
d) Gleiches gilt für Änderungen der Vertretungsbefugnis oder Mitgliedschaft, soweit Personen in ihrer Eigenschaft als Organmitglied der Genossenschaft betroffen sind,
e) Angebotsunterlagen, Preise und Konditionen, Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.

3 Finanzierung

Ein Geschäftsanteil – so heißt die Beteiligung and der Genossenschaft – kostet 100 Euro. Sie können einen oder mehrere Anteile erwerben. Unabhängig von der Anzahl ihrer Geschäftsanteile haben Sie genau eine Stimme in der Generalversammlung.

Möchten Sie sich darüber hinaus an einem konkreten Projekt beteiligen, so können Sie sogenannte Pakete von jeweils 1000 Euro zeichnen. Diese Pakete setzen sich aus einem weiteren Geschäftsanteil von 100 Euro und einem Nachrangdarlehen von 900 Euro zusammen.

Neben den Genossenschaftsanteilen werden die Anlagen über Nachrangdarlehen finanziert, die die Mitglieder der Genossenschaft geben. Diese Darlehen sind auf die jeweilige Anlage bezogen und werden je nach Ertrag unterschiedlich hoch verzinst. Sie sind also direkt am Erfolg der Anlage beteiligt – in sonnigen Jahren gibt es mehr, in nicht so sonnigen Jahren etwas weniger Zinsen.

Wenn Sie sich an einer Anlage beteiligen möchten, so zeichnen sie sogenannte Pakete zu jeweils 1000 Euro. Diese Pakete setzen sich aus einem Geschäftsanteil von 100 Euro und einem Nachrangdarlehen von 900 Euro zusammen.

Für ihre Geschäftsanteile wird bei Bilanzgewinn jährlich eine Dividende ausgeschüttet. Diese lag bisher zwischen 10-15%. Für die Nachrangdarlehen gelten projektspezifische Zinssätze für eine Laufzeit von 20 Jahre. Die lineare Tilgung für Nachrangdarlehen beginnt ab dem 7. Jahr. Nachrangdarlehen können jährlich gekündigt werden.

Nur BENG-Mitglieder können Darlehen an die Genossenschaft geben. Hier handelt es sich um sogenannte nachrangige Darlehen ohne Sicherheiten, das heißt wenn die Genossenschaft insolvent werden sollte, hätten die Banken aufgrund ihrer Darlehen und Sicherheiten den Vorzug gegenüber den Mitgliedern der Genossenschaft, die nachrangige Darlehen vergeben haben. Diese Form der Finanzierung ist bei Genossenschaften üblich und bietet einige Vorteile. Das Darlehen ist anlagenbezogen und wird gemäß dem Ertrag der Anlage verzinst. Die Zinsstaffeln für die Anlagen werden nach einer sorgfältigen Kalkulation des jeweiligen Projekts den Interessenten mitgeteilt und sind Bestandteil des Darlehensvertrages. Die Tilgungen der Anlagen beginnen ab dem Jahr 7, dies wird individuell im Darlehensvertrag vereinbart. Für die ersten Jahre werden die Zinsen auf den vollen Darlehensbetrag ausgezahlt. Das Konzept mit den Nachrangdarlehen ermöglicht eine transparente Finanzierung für viele erneuerbare Energieprojekte.

Über Ihre(n) Geschäftsanteil(e) sind sie an allen Anlagen der Genossenschaft und deren Erfolg beteiligt. Das Darlehen an die Genossenschaft wird dagegen gemäß dem Erfolg der konkreten Anlage verzinst.

Dadurch erfolgt eine Risikostreuung: wenn eine Anlage nicht so gut läuft, kann das durch die Erträge einer anderen Anlage ausgeglichen werden. Seit der Einführung der festen Quote zwischen Geschäftsanteilen und Nachrang-Darlehenshöhe (in Kirchheim-Heimstetten 1:9) ist der Geschäftsanteil ja auch der kleinere Teil Ihrer Beteiligung. Der  größere Teil hängt direkt am Erfolg der Anlage vor Ort.

  • Geschäftsanteile beteiligen Sie an allen Anlagen der Genossenschaft – Sie erreichen also eine Risikostreuung. Weiterhin sind Sie über Ihre Geschäftsanteile auch noch an den Erträgen der Anlagen beteiligt, wenn die Darlehen nach dem 20. Jahr bereits getilgt sind. Was die Ausschüttung auf Geschäftsanteile betrifft, kann diese nach Auskunft unserer Steuerberater erst erfolgen, wenn die Genossenschaft Gewinne erwirtschaftet und eventuelle Verlustvorträge aufgeholt hat. Ausschüttungen auf die Geschäftsanteile werden jährlich in der Generalversammlung beschlossen, wobei wieder jedes Mitglied eine Stimme besitzt.
  • die Darlehen haben dagegen den konkreten Bezug zur Anlage und werden mit regelmässigen Ausschüttungen bedacht. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr und ist planmässig mit dem 20. Jahr abgeschlossen.

Es lohnt sich: für die Umwelt und auch finanziell: durch das Erneuerbare Energien-Gesetz ist für die nächsten 20 Jahre garantiert, wie viel wir pro eingespeister kWh Strom erhalten (ab 2014 für 90% des eingespeisten Stroms). Der Anlagenpreis bewegt sich auf einem Niveau, zu dem wir auch Teile des Stroms direkt vor Ort verbrauchen lassen können – ohne also das Netz zu belasten. Wenn die Sonne weiter so scheint wie in den letzten Jahren sind also die Einnahmen gut planbar. Die Rendite der Anlage bewegt sich über die Laufzeit von 20 Jahren in einem attraktiven Bereich, wenn die Anlage danach noch weiterläuft (was zu erwarten ist) kommt noch ein bisschen dazu. Es handelt sich allerdings um eine langfristige unternehmerische Beteiligung – sollte die Genossenschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sind Ihre Geschäftsanteile und Darlehen ebenfalls betroffen.

Natürlich werden die Renditen durch die von der Politik vorgegebenen Rahmenbedingungen begrenzt und sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Wir prüfen daher weitere Geschäftsmodelle, um weiterhin rentabel Anlagen bauen zu können, die erneuerbare Energien bereitstellen.

Ökologisch ist die Sache auch sinnvoll: es wird Strom aber kein CO2 erzeugt, die Energie, die zum Bau der Anlage und Komponenten benötigt wird ist innerhalb 1-2 Jahren wieder hereingeholt.

Es ist in der Satzung geregelt, dass keine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht, d.h. falls es wider Erwarten zu finanziellen Engpässen in der Genossenschaft kommen sollte, haften die Mitglieder „nur“ mit den investierten Geschäftsanteilen.

Der Vorstand ist bisher nebenberuflich und teilweise ehrenamtlich – aber dennoch professionell – tätig. Mittelfristig wird es voraussichtlich notwendig werden, einen größeren Anteil dieser Arbeit zu vergüten. Dabei ist es Ziel der Genossenschaft immer effizient, professionell und kostensparend zu agieren, um die Rendite der Mitglieder zu optimieren.

4 Projekte

Bisher haben wir Bürgerenergieprojekte in Aschheim, Kirchheim, Gräfelfing, Neuried, Oberschleißheim und Putzbrunn realisiert. Wir sind jedoch offen für Anfragen aus München und weiterer Umgebung, um unserem Ziel von einer zügigen und gerechten Energiewende weiterhin nachzukommen. Wir freuen uns daher über Ihre Anregungen!

Falls Sie sich an einer Anlage beteiligen möchten, können Sie auf der folgenden Webseite sehen, ob es derzeit Zeichnungsmöglichkeiten gibt: https://www.mitgliedschaft.beng-eg.de/#projekte

Die Stromerzeugung der Anlagen wird auf dem Portal des Wechselrichterlieferanten SMA angezeigt, auf die wir über unsere Seite „Neuigkeiten“ verlinken.

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Photovoltaikanlagen auf einem Mehrparteienhaus erzeugt und direkt von den Hausbewohner*innen verbraucht wird. Der Vorteil: Diese Energie wird nicht in das öffentliche Netz eingespeist und entlastet damit die Stromnetze. So entfallen auch die Kosten wie Netzentgelte oder die Stromsteuer. Durch die Kombination aus lokal erzeugtem Strom mit Netzstrom ist die Vollversorgung immer gewährleistet.

Mit professionellen Partnern für den Bau und Betrieb der Anlagen (hier BENG) sowie einem Mieterstrom-Energieversorger fallen für die Vermieter*innen oder Bauunternehmen keine zusätzlichen Kosten an und können die Dachflächen effizient für Solarenergie genutzt werden. Der Energieversorger bietet den Bewohner*innen einen Tarif an, der neben lokal produziertem Strom auch Reststromlieferung beinhaltet und günstiger als die Grundversorgung ist. Die Teilnahme am Mieterstromangebot ist freiwillig, der Energieversorger kann von jedem Haushalt frei gewählt werden. Die BENG betreibt ähnliche Anlagen bereits auf Schulen in München, Gräfelfing, Neuried, Kirchheim und demnächst Putzbrunn.

Was bedeutet das für Sie?

Durch das Genossenschaftskonzept können sich die Mieter*innen der Wohnanlage und Bürger*innen (vorrangig aus der Gemeinde) an der PV-Anlage beteiligen. Sie finanzieren damit die Anlage und erhalten entsprechend der Beteiligung eine Dividende und fördern gleichzeitig eine dezentrale Energiewende. Im Falle eines Bilanzverlustes besteht keine Nachschusspflicht für die Mitglieder. Um sich zu beteiligen müssen Sie jedoch zunächst Mitglied werden (siehe FAQ, „Mitgliedschaft“).

Die Energieagentur Ebersberg-München hat ihre Partnerunternehmen in und um München mit jeweiligen Kontaktdaten auf ihrer Webseite bereitgestellt. Hier finden Sie u.a. Ansprechpartner für Energieberatungen und PV-Installationen.


Was ist, wenn ich noch weitere Fragen habe?

Dann beantworten wir Ihnen diese Fragen gerne. Bitte stellen Sie uns Ihre Fragen bevorzugt per E-Mail (kontakt@beng-eg.de) oder per Telefon (bitte auf den Anrufbeantworter sprechen – wir rufen baldmöglichst zurück).

1 Genossenschaftskonzept

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die gemeinsame wirtschaftliche und soziale Ziele verfolgen. Die BENG eG verfolgt das Ziel, die Energiewende voranzutreiben, und zwar durch lokale Energielösungen in Bürger*innenhand. Der wichtigste Unterschied zu anderen Unternehmensformen ist das Demokratieprinzip: Die Genossenschaft wird von und für ihre Mitglieder geführt. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von seinem Kapitaleinsatz. 

Die Genossenschaft hat eine schlanke Organisationsstruktur, bestehend aus drei Organen: der Generalversammlung, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat. Alle Mitglieder sind Teil der Generalversammlung, dem obersten Rechtsorgan der Genossenschaft. Sie wählen den Aufsichtsrat und entscheiden über Änderungen der Satzung* und andere grundlegende Fragen. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung, während der Aufsichtsrat diese Aktivitäten überwacht. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.genossenschaften.de/was-ist-eine-genossenschaft

*Jede Genossenschaft hat eine Satzung als innere Verfassung. Sie ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und bestimmt die Struktur, die Kompetenzen und die Ziele der Genossenschaft. Unsere Satzung finden Sie hier.

2 Mitgliedschaft

Um Mitglied bei der BENG eG zu werden, müssen Sie sich zunächst auf unserem Mitgliederportal registrieren (https://www.mitgliedschaft.beng-eg.de/ ). Nach der Erstellung Ihres Benutzerkontos generieren Sie sich mit wenigen Klicks Ihren Mitgliedsantrag. Sie erhalten den vorausgefüllten Mitgliedsantrag automatisch an die in Ihrem Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse zugeschickt. Drucken Sie den vorausgefüllten Mitgliedsantrag aus, unterschreiben Sie diesen und senden Sie ihn im Original per Post an unsere BENG Adresse. Sobald wir Ihren Vertrag erhalten haben, zeichnen wir ihn gegen und senden Ihnen per E-Mail einen Zahlungshinweis von 100€ für Ihre Mitgliedschaft. Nach Erhalt des Zahlungshinweises überweisen Sie bitte den Betrag auf das in der E-Mail genannte Konto. Sobald Ihr Geld bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns per E-Mail eine Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft. Das genaue Vorgehen ist auch auf unserer Webseite unter „Mitgliedschaft“ erklärt (https://www.mitgliedschaft.beng-eg.de/ ).

Ja, auch das ist möglich. Hierfür muss zum einen das Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten vorliegen. Zum anderen bedarf es einer eigenen E-Mail-Adresse, um sich auf unserer Mitglieder-Plattform anmelden zu können, um über neue Projekte informiert zu werden und sich an Projekten zu beteiligen.

Wir verfolgen das „Kirchturmprinzip“. Das heisst, dass sich zunächst die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde an der Anlage beteiligen können, in der die Anlage errichtet wird. Wenn das dort bereitgestellte Kapital nicht ausreicht, können die Bürger und Bürgerinnen weiterer Gemeinden hinzugezogen werden.

Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat das Recht an der Generalversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, sowie in der Generalversammlung Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es hat insbesondere:
a) den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen,
b) die Einzahlungen auf den Geschäftsanteil oder auf weitere Geschäftsanteile zu leisten,
c) der Genossenschaft jede Änderung seiner Anschrift, Änderung der Rechtsform sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse unverzüglich mitzuteilen.
d) Gleiches gilt für Änderungen der Vertretungsbefugnis oder Mitgliedschaft, soweit Personen in ihrer Eigenschaft als Organmitglied der Genossenschaft betroffen sind,
e) Angebotsunterlagen, Preise und Konditionen, Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.

3 Finanzierung

Ein Geschäftsanteil – so heißt die Beteiligung and der Genossenschaft – kostet 100 Euro. Sie können einen oder mehrere Anteile erwerben. Unabhängig von der Anzahl ihrer Geschäftsanteile haben Sie genau eine Stimme in der Generalversammlung.

Möchten Sie sich darüber hinaus an einem konkreten Projekt beteiligen, so können Sie sogenannte Pakete von jeweils 1000 Euro zeichnen. Diese Pakete setzen sich aus einem weiteren Geschäftsanteil von 100 Euro und einem Nachrangdarlehen von 900 Euro zusammen.

Neben den Genossenschaftsanteilen werden die Anlagen über Nachrangdarlehen finanziert, die die Mitglieder der Genossenschaft geben. Diese Darlehen sind auf die jeweilige Anlage bezogen und werden je nach Ertrag unterschiedlich hoch verzinst. Sie sind also direkt am Erfolg der Anlage beteiligt – in sonnigen Jahren gibt es mehr, in nicht so sonnigen Jahren etwas weniger Zinsen.

Wenn Sie sich an einer Anlage beteiligen möchten, so zeichnen sie sogenannte Pakete zu jeweils 1000 Euro. Diese Pakete setzen sich aus einem Geschäftsanteil von 100 Euro und einem Nachrangdarlehen von 900 Euro zusammen.

Für ihre Geschäftsanteile wird bei Bilanzgewinn jährlich eine Dividende ausgeschüttet. Diese lag bisher zwischen 10-15%. Für die Nachrangdarlehen gelten projektspezifische Zinssätze für eine Laufzeit von 20 Jahre. Die lineare Tilgung für Nachrangdarlehen beginnt ab dem 7. Jahr. Nachrangdarlehen können jährlich gekündigt werden.

Nur BENG-Mitglieder können Darlehen an die Genossenschaft geben. Hier handelt es sich um sogenannte nachrangige Darlehen ohne Sicherheiten, das heißt wenn die Genossenschaft insolvent werden sollte, hätten die Banken aufgrund ihrer Darlehen und Sicherheiten den Vorzug gegenüber den Mitgliedern der Genossenschaft, die nachrangige Darlehen vergeben haben. Diese Form der Finanzierung ist bei Genossenschaften üblich und bietet einige Vorteile. Das Darlehen ist anlagenbezogen und wird gemäß dem Ertrag der Anlage verzinst. Die Zinsstaffeln für die Anlagen werden nach einer sorgfältigen Kalkulation des jeweiligen Projekts den Interessenten mitgeteilt und sind Bestandteil des Darlehensvertrages. Die Tilgungen der Anlagen beginnen ab dem Jahr 7, dies wird individuell im Darlehensvertrag vereinbart. Für die ersten Jahre werden die Zinsen auf den vollen Darlehensbetrag ausgezahlt. Das Konzept mit den Nachrangdarlehen ermöglicht eine transparente Finanzierung für viele erneuerbare Energieprojekte.

Über Ihre(n) Geschäftsanteil(e) sind sie an allen Anlagen der Genossenschaft und deren Erfolg beteiligt. Das Darlehen an die Genossenschaft wird dagegen gemäß dem Erfolg der konkreten Anlage verzinst.

Dadurch erfolgt eine Risikostreuung: wenn eine Anlage nicht so gut läuft, kann das durch die Erträge einer anderen Anlage ausgeglichen werden. Seit der Einführung der festen Quote zwischen Geschäftsanteilen und Nachrang-Darlehenshöhe (in Kirchheim-Heimstetten 1:9) ist der Geschäftsanteil ja auch der kleinere Teil Ihrer Beteiligung. Der  größere Teil hängt direkt am Erfolg der Anlage vor Ort.

  • Geschäftsanteile beteiligen Sie an allen Anlagen der Genossenschaft – Sie erreichen also eine Risikostreuung. Weiterhin sind Sie über Ihre Geschäftsanteile auch noch an den Erträgen der Anlagen beteiligt, wenn die Darlehen nach dem 20. Jahr bereits getilgt sind. Was die Ausschüttung auf Geschäftsanteile betrifft, kann diese nach Auskunft unserer Steuerberater erst erfolgen, wenn die Genossenschaft Gewinne erwirtschaftet und eventuelle Verlustvorträge aufgeholt hat. Ausschüttungen auf die Geschäftsanteile werden jährlich in der Generalversammlung beschlossen, wobei wieder jedes Mitglied eine Stimme besitzt.
  • die Darlehen haben dagegen den konkreten Bezug zur Anlage und werden mit regelmässigen Ausschüttungen bedacht. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr und ist planmässig mit dem 20. Jahr abgeschlossen.

Es lohnt sich: für die Umwelt und auch finanziell: durch das Erneuerbare Energien-Gesetz ist für die nächsten 20 Jahre garantiert, wie viel wir pro eingespeister kWh Strom erhalten (ab 2014 für 90% des eingespeisten Stroms). Der Anlagenpreis bewegt sich auf einem Niveau, zu dem wir auch Teile des Stroms direkt vor Ort verbrauchen lassen können – ohne also das Netz zu belasten. Wenn die Sonne weiter so scheint wie in den letzten Jahren sind also die Einnahmen gut planbar. Die Rendite der Anlage bewegt sich über die Laufzeit von 20 Jahren in einem attraktiven Bereich, wenn die Anlage danach noch weiterläuft (was zu erwarten ist) kommt noch ein bisschen dazu. Es handelt sich allerdings um eine langfristige unternehmerische Beteiligung – sollte die Genossenschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sind Ihre Geschäftsanteile und Darlehen ebenfalls betroffen.

Natürlich werden die Renditen durch die von der Politik vorgegebenen Rahmenbedingungen begrenzt und sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Wir prüfen daher weitere Geschäftsmodelle, um weiterhin rentabel Anlagen bauen zu können, die erneuerbare Energien bereitstellen.

Ökologisch ist die Sache auch sinnvoll: es wird Strom aber kein CO2 erzeugt, die Energie, die zum Bau der Anlage und Komponenten benötigt wird ist innerhalb 1-2 Jahren wieder hereingeholt.

Es ist in der Satzung geregelt, dass keine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht, d.h. falls es wider Erwarten zu finanziellen Engpässen in der Genossenschaft kommen sollte, haften die Mitglieder „nur“ mit den investierten Geschäftsanteilen.

Der Vorstand ist bisher nebenberuflich und teilweise ehrenamtlich – aber dennoch professionell – tätig. Mittelfristig wird es voraussichtlich notwendig werden, einen größeren Anteil dieser Arbeit zu vergüten. Dabei ist es Ziel der Genossenschaft immer effizient, professionell und kostensparend zu agieren, um die Rendite der Mitglieder zu optimieren.

4 Projekte

Bisher haben wir Bürgerenergieprojekte in Aschheim, Kirchheim, Gräfelfing, Neuried, Oberschleißheim und Putzbrunn realisiert. Wir sind jedoch offen für Anfragen aus München und weiterer Umgebung, um unserem Ziel von einer zügigen und gerechten Energiewende weiterhin nachzukommen. Wir freuen uns daher über Ihre Anregungen!

Falls Sie sich an einer Anlage beteiligen möchten, können Sie auf der folgenden Webseite sehen, ob es derzeit Zeichnungsmöglichkeiten gibt: https://www.mitgliedschaft.beng-eg.de/#projekte

Die Stromerzeugung der Anlagen wird auf dem Portal des Wechselrichterlieferanten SMA angezeigt, auf die wir über unsere Seite „Neuigkeiten“ verlinken.

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Photovoltaikanlagen auf einem Mehrparteienhaus erzeugt und direkt von den Hausbewohner*innen verbraucht wird. Der Vorteil: Diese Energie wird nicht in das öffentliche Netz eingespeist und entlastet damit die Stromnetze. So entfallen auch die Kosten wie Netzentgelte oder die Stromsteuer. Durch die Kombination aus lokal erzeugtem Strom mit Netzstrom ist die Vollversorgung immer gewährleistet.

Mit professionellen Partnern für den Bau und Betrieb der Anlagen (hier BENG) sowie einem Mieterstrom-Energieversorger fallen für die Vermieter*innen oder Bauunternehmen keine zusätzlichen Kosten an und können die Dachflächen effizient für Solarenergie genutzt werden. Der Energieversorger bietet den Bewohner*innen einen Tarif an, der neben lokal produziertem Strom auch Reststromlieferung beinhaltet und günstiger als die Grundversorgung ist. Die Teilnahme am Mieterstromangebot ist freiwillig, der Energieversorger kann von jedem Haushalt frei gewählt werden. Die BENG betreibt ähnliche Anlagen bereits auf Schulen in München, Gräfelfing, Neuried, Kirchheim und demnächst Putzbrunn.

Was bedeutet das für Sie?

Durch das Genossenschaftskonzept können sich die Mieter*innen der Wohnanlage und Bürger*innen (vorrangig aus der Gemeinde) an der PV-Anlage beteiligen. Sie finanzieren damit die Anlage und erhalten entsprechend der Beteiligung eine Dividende und fördern gleichzeitig eine dezentrale Energiewende. Im Falle eines Bilanzverlustes besteht keine Nachschusspflicht für die Mitglieder. Um sich zu beteiligen müssen Sie jedoch zunächst Mitglied werden (siehe FAQ, „Mitgliedschaft“).

Die Energieagentur Ebersberg-München hat ihre Partnerunternehmen in und um München mit jeweiligen Kontaktdaten auf ihrer Webseite bereitgestellt. Hier finden Sie u.a. Ansprechpartner für Energieberatungen und PV-Installationen.