Bin ich dann als Mitglied der Genossenschaft auch an den anderen Anlagen beteiligt?

Über Ihre(n) Geschäftsanteil(e) sind sie an allen Anlagen der Genossenschaft und deren Erfolg beteiligt. Das Darlehen an die Genossenschaft wird dagegen gemäß dem Erfolg der konkreten Anlage verzinst.

Dadurch erfolgt eine Risikostreuung: wenn eine Anlage nicht so gut läuft, kann das durch die Erträge einer anderen Anlage ausgeglichen werden. Seit der Einführung der festen Quote zwischen Geschäftsanteilen und Nachrang-Darlehenshöhe (in Kirchheim-Heimstetten 1:9) ist der Geschäftsanteil ja auch der kleinere Teil Ihrer Beteiligung. Der  größere Teil hängt direkt am Erfolg der Anlage vor Ort.