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Können sich nur die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde beteiligen, in der die Anlage gebaut wird?
Wir verfolgen das „Kirchturmprinzip“. Das heisst, dass sich zunächst die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde an der Anlage beteiligen können, in der die Anlage errichtet wird. Wenn das dort bereitgestellte Kapital nicht ausreicht, können die Bürger und Bürgerinnen weiterer Gemeinden hinzugezogen werden.