Mit Blick auf die erste Lesung des EEG 2021 am 30.10.2020, begrüßt die BENG einen offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten zur EEG-Novellierung. Dieser wurde von einer Vielzahl an deutschen Klimaschutzorganisationen mitgezeichnet.
Der Appell an Abgeordnete beruht darauf, dass der jetzige Entwurf zum EEG nicht nur unzureichend ist, sondern die Energiewende ausbremst, entgegen gesetzter Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Es müssen daher Rahmenbedingungen geschaffen werden, die dezentrale Energieakteure – die Treiber der Energiewende – in ihrer sauberen, fairen und versorgungssicheren Energieproduktion ausreichend unterstützt. Veröffentlicht wurde der Brief auf der Webseite des Solarenergie Fördervereins (http://www.sfv.de/artikel/offener_brief_an_die_bundestagsabgeordneten_zur_eeg-novellierung_.htm), der folgende Rahmenbedingungen setzt und nachstehende Forderungen stellt:
“Wesentliche Rahmenbedingungen sind:
- Um die schon jetzt sichtbar und verheerend wirkende Erderwärmung zu begrenzen und das Pariser Klimaschutzziel von 1,5°C zu erreichen, müssen die Erneuerbaren Energien bis spätestens 2030 zu 100% ausgebaut worden sein.
- Dieses Ziel erfordert einen sich beschleunigenden Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung und den gleichzeitigen Abbau der fossilen – und atomaren – Energieerzeugung.
- Für diesen Ausbau stehen viele Bürger*innen, klein- und mittelständische Unternehmen sowie ökologisch und/oder regional ausgerichtete Kreditinstitute bereit. Sie warten nur auf ein Gesetz, das ihnen diesen Ausbau ermöglicht und nicht massiv behindert.
Besonders dringlich ist die Umsetzung folgender Forderungen, die schon oft vorgebracht aber nicht berücksichtigt wurden:
- Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (2018/2001) ist in den Punkten, die eine 100%ige Erzeugung von EE in allen Sektoren ermöglichen, in den Gesetzentwurf einzubauen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Bürger/innen und Kleinunternehmen muss frei von Abgaben, Umlagen und Restriktionen “bürokratiearm” ermöglicht werden. Im Sinne ökologischer und sozialer Gerechtigkeit müssen gemeinschaftliche Investitionen und Mieterstrom-Projekte gefördert werden.
- Der Betrieb von EE-Anlagen muss sich wirtschaftlich wieder lohnen. Die Vergütungen müssen den Wert des Stroms für Umwelt und Gesellschaft widerspiegeln sowie von Abgaben, Umlagen und Restriktionen befreit werden.
- Alle Regelungen des EEG zur Begrenzung des Ausbaus müssen abgeschafft werden. Investitionsbeschränkungen durch Ausschreibungen oder Deckelungen („atmender oder absoluter Deckel“) widersprechen dem beschleunigten Ausbau von Wind und Solar. Alle geeigneten Flächen müssen genutzt und der Betrieb der Anlagen regional vernetzt werden.
- Ohne den Ausbau von Kurz- und Langzeitspeichern und eine Systemintegration Erneuerbarer Energien ist eine vollständige Energiewende nicht zu schaffen.”
Text: Solarenergie Förderverein http://www.sfv.de/artikel/offener_brief_an_die_bundestagsabgeordneten_zur_eeg-novellierung_.htm
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