Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Photovoltaikanlagen auf einem Mehrparteienhaus erzeugt und direkt von den Hausbewohner*innen verbraucht wird. Der Vorteil: Diese Energie wird nicht in das öffentliche Netz eingespeist und entlastet damit die Stromnetze. So entfallen auch die Kosten wie Netzentgelte oder die Stromsteuer. Durch die Kombination aus lokal erzeugtem Strom mit Netzstrom ist die Vollversorgung immer gewährleistet.
Mit professionellen Partnern für den Bau und Betrieb der Anlagen (hier BENG) sowie einem Mieterstrom-Energieversorger fallen für die Vermieter*innen oder Bauunternehmen keine zusätzlichen Kosten an und können die Dachflächen effizient für Solarenergie genutzt werden. Der Energieversorger bietet den Bewohner*innen einen Tarif an, der neben lokal produziertem Strom auch Reststromlieferung beinhaltet und günstiger als die Grundversorgung ist. Die Teilnahme am Mieterstromangebot ist freiwillig, der Energieversorger kann von jedem Haushalt frei gewählt werden. Die BENG betreibt ähnliche Anlagen bereits auf Schulen in München, Gräfelfing, Neuried, Kirchheim und demnächst Putzbrunn.
Was bedeutet das für Sie?
Durch das Genossenschaftskonzept können sich die Mieter*innen der Wohnanlage und Bürger*innen (vorrangig aus der Gemeinde) an der PV-Anlage beteiligen. Sie finanzieren damit die Anlage und erhalten entsprechend der Beteiligung eine Dividende und fördern gleichzeitig eine dezentrale Energiewende. Im Falle eines Bilanzverlustes besteht keine Nachschusspflicht für die Mitglieder. Um sich zu beteiligen müssen Sie jedoch zunächst Mitglied werden (siehe FAQ, „Mitgliedschaft“).