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Können auch Minderjährige Mitglieder der Genossenschaft werden?

ADathe 3. Juni 202017. Januar 2021
A

Können auch Minderjährige Mitglieder der Genossenschaft werden?

Ja, auch das ist möglich. Hierfür muss zum einen das Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten vorliegen. Zum anderen bedarf es einer eigenen E-Mail-Adresse, um sich auf unserer Mitglieder-Plattform anmelden zu können, um über neue Projekte informiert zu werden und sich an Projekten zu beteiligen.

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