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Können Anteile und Darlehen vererbt werden?

DParente 16. November 202519. Mai 2026
A

Können Anteile und Darlehen vererbt werden?

Ja, Mitgliedsanteile und Nachrangdarlehen können an Ihre Erben weitergegeben werden. Siehe auch §7 unserer Satzung.

Sie können auch schon im Voraus eine Vollmacht erteilen um Entscheidungen zu Ihren Anteile und ggf. Nachrangdarlehen an eine andere Person zu übertragen.

BENG_Vollmacht-NRD_V1Herunterladen
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