Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es hat insbesondere:
a) den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen,
b) die Einzahlungen auf den Geschäftsanteil oder auf weitere Geschäftsanteile zu leisten,
c) der Genossenschaft jede Änderung seiner Anschrift, Änderung der Rechtsform sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse unverzüglich mitzuteilen.
d) Gleiches gilt für Änderungen der Vertretungsbefugnis oder Mitgliedschaft, soweit Personen in ihrer Eigenschaft als Organmitglied der Genossenschaft betroffen sind,
e) Angebotsunterlagen, Preise und Konditionen, Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.
Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat das Recht an der Generalversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, sowie in der Generalversammlung Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.
Eine Genossenschaft ist ein
Zusammenschluss von mehreren Personen, die gemeinsame wirtschaftliche und
soziale Ziele verfolgen. Die BENG eG verfolgt das Ziel, die Energiewende
voranzutreiben, und zwar durch lokale Energielösungen in Bürger*innenhand. Der
wichtigste Unterschied zu anderen Unternehmensformen ist das Demokratieprinzip:
Die Genossenschaft wird von
und für ihre Mitglieder geführt. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme,
unabhängig von seinem Kapitaleinsatz.
Die Genossenschaft hat eine schlanke Organisationsstruktur,
bestehend aus drei Organen: der Generalversammlung, dem Vorstand und dem
Aufsichtsrat. Alle Mitglieder sind Teil der Generalversammlung, dem obersten
Rechtsorgan der Genossenschaft. Sie wählen den Aufsichtsrat und entscheiden
über Änderungen der Satzung* und andere grundlegende Fragen. Der Vorstand
leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung, während der Aufsichtsrat
diese Aktivitäten überwacht. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.genossenschaften.de/was-ist-eine-genossenschaft
*Jede Genossenschaft hat eine Satzung als innere Verfassung. Sie ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und bestimmt die Struktur, die Kompetenzen und die Ziele der Genossenschaft. Unsere Satzung finden Sie hier.