Ja, Mitgliedsanteile und Nachrangdarlehen können an Ihre Erben weitergegeben werden. Siehe auch §7 unserer Satzung.
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Sind alle Verträge für den Betrieb der Anlage schon unterschrieben?
Da der Windpark noch im Bau ist sind noch nicht alle Verträge final unterschrieben. Alle notwendigen Verträge sind aber abschließend verhandelt und befinden sich jetzt im Umlauf. Dieser Zeitplan ist normal für ein Projekt im jetzigen Entwicklungsstand.
Seit 18.11.2025 ist die Bankfinanzierung abgeschlossen und unterzeichnet.
Den aktuellsten Stand dieser Punkte finden sie in der Projekt Beschreibung (oben) – das Dokument wird laufend aktualisiert. Bitte achten Sie auf den „Stand XX.XX.2025“
Könnte ich nicht auch Kommanditist in der Projektgesellschaft werden?
Nein, das Modell für Bürgerbeteiligung in diesem Projekt ist über eine Mitgliedschaft und ein Nachrangdarlehen über die beiden Genossenschaften. Das ermöglicht eine sehr kleinteilige Beteiligung (ab €1.000) für viele Anwohner der Anlage.
Wo finde ich mehr Information über das Projekt als Ganzes?
Das Windkraft Projekt hat auch eine eigene Webseite mit ausführlicheren Informationen über das Projekt
Windkraft Forstenrieder Park
Ich wohne nicht in der Nähe der Anlage – wann darf ich mich beteiligen?
Alle Mitglieder können ab 25.11.2025 ihr Interesse am Projekt anmelden.
Soweit von den Anwohnern die volle Darlehenssumme nicht bis zum genannten Termin gezeichnet wird, werden Zeichnungswünsche der übrigen Genossenschaftsmitglieder berücksichtigt.
Auch hierbei werden bei einer Überzeichnung die Zeichnungswünsche wie beschrieben reduziert, bis jeder Zeichnungswunsch befriedigt werden kann. Falls die Überzeichnung auch bei einer Reduzierung aller Zeichnungswünsche auf 1.000 € nicht beseitigt werden kann, werden die Zeichnungswünsche entsprechend des zeitlichen Eingangs berücksichtigt.
Ein etwaiges restliches Darlehensvolumen wird nach Ende der Vorrangszeichnungsfrist entsprechend des zeitlichen Eingangs der Zeichnungswünsche vergeben.
Genaue Details entnehmen Sie bitte der Projekt Information oben.
Was passiert wenn zu viele Mitglieder zeichnen wollen?
Bei einer Überzeichnung durch die Anwohner werden die Zeichnungswünsche soweit reduziert, bis jeder Zeichnungswunsch befriedigt werden kann. Dabei werden jeweils die höchsten Zeichnungswünsche um 1.000 € reduziert.
Falls die Überzeichnung auch bei einer Reduzierung aller Zeichnungswünsche auf 1.000 € nicht beseitigt werden kann, werden die Zeichnungswünsche entsprechend des zeitlichen Eingangs berücksichtigt.
Genaue Details entnehmen Sie bitte der Projekt Information oben.
Wann geht es los? Wie lange ist die Vorrangzeichnungsfrist für Anwohner?
Alle Mitglieder können ab dem 25.11.2025 ihr Zeichnungsinteresse auf der Website der Genossenschaft anmelden. Die damit beginnende „Vorrangzeichnungsfrist“ läuft bis zum 07.12.2025, 24:00 Uhr. Von allen bis dahin eingegangenen Zeichnungswünschen werden die Anwohner der Gemeinden
- Baierbrunn (82065)
- Gauting (82131)
- Fürstenried-West (81475)
- Forstenried (81476)
- Neuried (82061)
- Pullach (82049)
- Schäftlarn (82069)
- Solln (81477 + 81479)
- Starnberg (82319)
bevorzugt berücksichtigt („Kirchturmprinzip“).
Genaue Details entnehmen Sie bitte der Projekt Information oben.
Wie viel muss ich mindestens investieren?
Die Beteiligung muss mindestens 1.000 € betragen, höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000 € teilbar sein, höchstens jedoch 25.000 € pro Mitglied.
Kann ich mich über beide Genossenschaften beteiligen?
Ja, die Bürgerbeteiligung wird von der Bürgerenergiegenossenschaften BENG eG (BENG) und Fünfseenland (EGF) organisiert. Eine Beteiligung ist nur für Mitglieder der Genossenschaften möglich. Als Mitglied einer Genossenschaft können Sie sich beteiligen.
Wenn Sie Mitglied in beiden Genossenschaften sind könnten sie sich über beide Genossenschaften beteiligen.
Wer kann sich am Projekt beteiligen?
Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einer der beiden Genossenschaften – BENG oder EGF. Alle Mitglieder der Genossenschaften können eine Interessensbekundung einreichen.
Bei der Beteiligung werden die Bewohnerinnen und Bewohnern der angrenzenden Kommunen bevorzugt:
- Baierbrunn (82065)
- Gauting (82131)
- Neuried (82061)
- Pullach (82049)
- Schäftlarn (82067 & 82069)
- Starnberg (82319)
- Sowie den südlichen Stadtteilen Münchens
- Forstenried (81476)
- Fürstenried-West (81475)
- Solln (81477, 81479)
Weitere Beteiligungen stehen im Anschluss für alle Mitglieder von BENG und EGF zur Verfügung.
Genaue Details entnehmen Sie bitte der Projekt Information oben.
Wie sieht es mit der Haftung der Genossenschaftsmitglieder aus? Gibt es eine Nachschusspflicht?
Es ist in der Satzung geregelt, dass keine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht, d.h. falls es wider Erwarten zu finanziellen Engpässen in der Genossenschaft kommen sollte, haften die Mitglieder „nur“ mit den investierten Geschäftsanteilen.
Siehe auch §40 unserer Satzung
Können auch Minderjährige Mitglieder der Genossenschaft werden?
Ja, auch das ist möglich. Hierfür muss zum einen das Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten vorliegen. Zum anderen bedarf es einer eigenen E-Mail-Adresse, um sich auf unserer Mitglieder-Plattform anmelden zu können, um über neue Projekte informiert zu werden und sich an Projekten zu beteiligen.
Reine Nachrangdarlehensverträge können von Minderjährigen nicht gezeichnet werden. Die gesetzlichen Vertreter können den Vertrag selbst zeichnen und im Anschluss an das Kind übertragen.