2025 Bürgerwind Forstenrieder Park


Projekt Art

Einspeisung

Nennleistung

ca. 35 GWh

Investition

ca. €35.000.000

(davon €1.200.000 von der BENG)

Standort

Forstenrieder Wald

Inbetriebnahme

2026

Beteiligung

Voll Gezeichnet

Illustratives Foto (nicht aus dem Projekt)

Die Bürgerenergiegenossenschaften BENG eG (BENG) und Fünfseenland (EGF) gestalten seit über 15 Jahren gemeinsam mit ihren mehr als 2.000 Mitgliedern die Energiewende vor Ort aktiv mit. Nach über 50 realisierten Photovoltaikprojekten beteiligen sie sich nun gemeinsam am Bürgerwindpark Forstenrieder Park – einem Leuchtturmprojekt für die Region.

Im Forstenrieder Park entstehen insgesamt sechs Windräder, von denen vier zum Bürgerwindpark gehören. Neben den Energiegenossenschaften sind auch die Gemeinden Baierbrunn, Neuried, Pullach und Schäftlarn am Projekt beteiligt. Der Windpark steht damit für die Verbindung von kommunalem Klimaschutz, regionaler Wertschöpfung und bürgerschaftlicher Mitbestimmung.

Neuigkeiten zum Projekt können Sie hier abrufen

Projekt Information

Die Projekt Information für eine Beteiligung unserer Mitglieder kann hier abgerufen werden:

Projekt Information – Stand 21.11.2025
Präsentation Infoveranstaltung – Stand 22.11.2025

FAQ Bürgerwind Forstenrieder Park

Ja, auch das ist möglich. Hierfür muss zum einen das Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten vorliegen. Zum anderen bedarf es einer eigenen E-Mail-Adresse, um sich auf unserer Mitglieder-Plattform anmelden zu können, um über neue Projekte informiert zu werden und sich an Projekten zu beteiligen.

Reine Nachrangdarlehensverträge können von Minderjährigen nicht gezeichnet werden. Die gesetzlichen Vertreter können den Vertrag selbst zeichnen und im Anschluss an das Kind übertragen.

Es ist in der Satzung geregelt, dass keine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht, d.h. falls es wider Erwarten zu finanziellen Engpässen in der Genossenschaft kommen sollte, haften die Mitglieder „nur“ mit den investierten Geschäftsanteilen.

Siehe auch §40 unserer Satzung

Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einer der beiden Genossenschaften – BENG oder EGF. Alle Mitglieder der Genossenschaften können eine Interessensbekundung einreichen.

Bei der Beteiligung werden die Bewohnerinnen und Bewohnern der angrenzenden Kommunen bevorzugt:

  • Baierbrunn (82065)
  • Gauting (82131)
  • Neuried (82061)
  • Pullach (82049)
  • Schäftlarn (82067 & 82069)
  • Starnberg (82319)
  • Sowie den südlichen Stadtteilen Münchens
    • Forstenried (81476)
    • Fürstenried-West (81475)
    • Solln (81477, 81479)

Weitere Beteiligungen stehen im Anschluss für alle Mitglieder von BENG und EGF zur Verfügung.

Genaue Details entnehmen Sie bitte der Projekt Information oben.

Ja, die Bürgerbeteiligung wird von der Bürgerenergiegenossenschaften BENG eG (BENG) und Fünfseenland (EGF) organisiert. Eine Beteiligung ist nur für Mitglieder der Genossenschaften möglich. Als Mitglied einer Genossenschaft können Sie sich beteiligen.

Wenn Sie Mitglied in beiden Genossenschaften sind könnten sie sich über beide Genossenschaften beteiligen.

Die Beteiligung muss mindestens 1.000 € betragen, höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000 € teilbar sein, höchstens jedoch 25.000 € pro Mitglied.

Alle Mitglieder können ab dem 25.11.2025 ihr Zeichnungsinteresse auf der Website der Genossenschaft anmelden. Die damit beginnende „Vorrangzeichnungsfrist“ läuft bis zum 07.12.2025, 24:00 Uhr. Von allen bis dahin eingegangenen Zeichnungswünschen werden die Anwohner der Gemeinden

  • Baierbrunn (82065)
  • Gauting (82131)
  • Fürstenried-West (81475)
  • Forstenried (81476)
  • Neuried (82061)
  • Pullach (82049)
  • Schäftlarn (82069)
  • Solln (81477 + 81479)
  • Starnberg (82319)

bevorzugt berücksichtigt („Kirchturmprinzip“).

Genaue Details entnehmen Sie bitte der Projekt Information oben.

Bei einer Überzeichnung durch die Anwohner werden die Zeichnungswünsche soweit reduziert, bis jeder Zeichnungswunsch befriedigt werden kann. Dabei werden jeweils die höchsten Zeichnungswünsche um 1.000 € reduziert.

Falls die Überzeichnung auch bei einer Reduzierung aller Zeichnungswünsche auf 1.000 € nicht beseitigt werden kann, werden die Zeichnungswünsche entsprechend des zeitlichen Eingangs berücksichtigt.

Genaue Details entnehmen Sie bitte der Projekt Information oben.

Alle Mitglieder können ab 25.11.2025 ihr Interesse am Projekt anmelden.

Soweit von den Anwohnern die volle Darlehenssumme nicht bis zum genannten Termin gezeichnet wird, werden Zeichnungswünsche der übrigen Genossenschaftsmitglieder berücksichtigt.

Auch hierbei werden bei einer Überzeichnung die Zeichnungswünsche wie beschrieben reduziert, bis jeder Zeichnungswunsch befriedigt werden kann. Falls die Überzeichnung auch bei einer Reduzierung aller Zeichnungswünsche auf 1.000 € nicht beseitigt werden kann, werden die Zeichnungswünsche entsprechend des zeitlichen Eingangs berücksichtigt.

Ein etwaiges restliches Darlehensvolumen wird nach Ende der Vorrangszeichnungsfrist entsprechend des zeitlichen Eingangs der Zeichnungswünsche vergeben.

Genaue Details entnehmen Sie bitte der Projekt Information oben.

Das Windkraft Projekt hat auch eine eigene Webseite mit ausführlicheren Informationen über das Projekt

Windkraft Forstenrieder Park

Nein, das Modell für Bürgerbeteiligung in diesem Projekt ist über eine Mitgliedschaft und ein Nachrangdarlehen über die beiden Genossenschaften. Das ermöglicht eine sehr kleinteilige Beteiligung (ab €1.000) für viele Anwohner der Anlage.

Da der Windpark noch im Bau ist sind noch nicht alle Verträge final unterschrieben. Alle notwendigen Verträge sind aber abschließend verhandelt und befinden sich jetzt im Umlauf. Dieser Zeitplan ist normal für ein Projekt im jetzigen Entwicklungsstand.

Seit 18.11.2025 ist die Bankfinanzierung abgeschlossen und unterzeichnet.

Den aktuellsten Stand dieser Punkte finden sie in der Projekt Beschreibung (oben) – das Dokument wird laufend aktualisiert. Bitte achten Sie auf den „Stand XX.XX.2025“

Ja, Mitgliedsanteile und Nachrangdarlehen können an Ihre Erben weitergegeben werden. Siehe auch §7 unserer Satzung.