Ja, auch das ist möglich. Hierfür muss zum einen das Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten vorliegen. Zum anderen bedarf es einer eigenen E-Mail-Adresse, um sich auf unserer Mitglieder-Plattform anmelden zu können, um über neue Projekte informiert zu werden und sich an Projekten zu beteiligen.
Reine Nachrangdarlehensverträge können von Minderjährigen nicht gezeichnet werden. Die gesetzlichen Vertreter können den Vertrag selbst zeichnen und im Anschluss an das Kind übertragen.