Wann geht es los? Wie lange ist die Vorrangzeichnungsfrist für Anwohner?

Alle Mitglieder können ab dem 25.11.2025 ihr Zeichnungsinteresse auf der Website der Genossenschaft anmelden. Die damit beginnende „Vorrangzeichnungsfrist“ läuft bis zum 07.12.2025, 24:00 Uhr. Von allen bis dahin eingegangenen Zeichnungswünschen werden die Anwohner der Gemeinden

  • Baierbrunn (82065)
  • Gauting (82131)
  • Fürstenried-West (81475)
  • Forstenried (81476)
  • Neuried (82061)
  • Pullach (82049)
  • Schäftlarn (82069)
  • Solln (81477 + 81479)
  • Starnberg (82319)

bevorzugt berücksichtigt („Kirchturmprinzip“).

Genaue Details entnehmen Sie bitte der Projekt Information oben.