Trotz Bürgerbeteiligung: Jetzt wurde gegen den Windpark im Forstenrieder Park geklagt

Das Landratsamt München hat Anfang April die von den vier Gemeinden Baierbrunn, Neuried, Pullach und Schäftlarn geplanten sechs Windräder im Forstenrieder Park genehmigt. Jetzt wurde das Projekt ohne Begründung beklagt.

Das Genehmigungsverfahren für die sechs Anlagen, jeweils drei östlich und westlich der Autobahn 95, dauerte gute 14 Monate. „Das Landratsamt München hat unsere Planungen und vorgelegten Gutachten ausgiebig geprüft und am Ende eine Genehmigung zum Bau erteilt. Die sechs Windräder können pro Jahr bilanziell rund 20.000 Zwei-Personen-Haushalte mit Strom versorgen. Damit tragen wir im Strommangelland Oberbayern zur Versorgungssicherheit bei“, sagt Katharina Habersbrunner, Co-Geschäftsführerin der Bürgerwindpark Forstenrieder Park GmbH und Co. KG.

Neben der Stromversorgung werden die Menschen in der Region auch finanziell von den Windrädern profitieren: „Es sind Anlagen in Bürgerhand – einmal indirekt durch die Beteiligung der vier Gemeinden, einmal ganz direkt durch eine Bürgerbeteiligung“, sagt Habersbrunner. So haben bereits über 1.000 Bürgerinnen und Bürger aus den Kommunen und Stadtteilen rund um den Forstenrieder Park ihr Interesse an einer finanziellen Beteiligung bekundet. „Es freut uns, dass schon so viele Menschen auf der Interessentenliste stehen. Das spricht für einen großen Rückhalt des Projekts in der Region“, sagt sie.

Anfang Mai beteiligte sich die Betreibergesellschaft an der Ausschreibung um die EEG-Vergütung. Wenn in den kommenden Wochen das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt, lassen sich die genauen Konditionen festlegen. Im ersten Schritt können sich die Menschen, die bei einer der drei Energiegenossenschaften Mitglied sind und in den Kommunen rund um den Forstenrieder Park wohnen, an der Windkraft Forstenrieder Park beteiligen. „Sind dann noch Anteile übrig, können auch die übrigen Mitglieder unserer Genossenschaften beteiligen“, erläutert Habersbrunner den Beteiligungsprozess.

In der vergangenen Woche wurde Klage gegen das Projekt eingereicht. „Es war abzusehen, dass Organisationen wie der bundesweit agierende und häufig gegen Windenergieprojekte klagende Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität e.V. (VLAB) auch hier aktiv werden würden“, sagt Habersbrunner. „Wir haben bei der Planung das aus unser Sicht Bestmögliche hinsichtlich des Arten- und Umweltschutzes getan. Doch in einem demokratischen Miteinander müssen wir Klagen und Proteste gegen Energieprojekte für unsere Region akzeptieren“, sagt Habersbrunner.

Die organisatorischen Planungen an dem Windpark gehen unabhängig der Klage weiter. Ein Baubeginn vor Herbst 2025 ist aufgrund der geplanten zeitlichen Abfolge ohnehin nicht möglich.

Weitere Informationen zum Projekt und die Möglichkeit zur Beteiligung gibt es unter:www.windkraft-forstenriederpark.de