Informationen zum Solarpark Aschheim:
Die Beng hat von der Gemeinde Aschheim ein Gelände (nördlich des Abfanggrabens, westlich der Umgehungsstraße an der A99) gepachtet, auf dem nun von der Gehrlicher AG eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet werden soll - der Solarpark Aschheim. Diese Anlage wird ca. 1,1 MWp (Megawattpeak) groß und wird Strom für etwa 300 Familien erzeugen. Sie können sich an dieser Anlage beteiligen, indem Sie Mitglied der Beng - Bürgerenergiegenossenschaft werden.
Hier einige Fragen und Antworten zu dieser Beteiligungsmöglichkeit (die Liste wird regelmässig erweitert):
Wie kann ich Mitglied der Genossenschaft werden?
Zum Beitritt benutzen Sie bitte den Mitgliedsantrag, den Sie auf der Seite "Wir über uns" finden. Bitte beachten bzgl. der Anzahl der Geschäfsanteile die Erläuterungen weiter unten, die den Unterschied zwischen Geschäftsanteilen und nachrangigen Darlehen bzgl. der Ausschüttung erläutern.
Was kostet die Beteiligung an der Genossenschaft?
Ein Geschäftsanteil - so heißt die Beteiligung and der Genossenschaft kostet 100 Euro. Man kann einen oder mehrere Anteile erwerben. In jedem Fall hat man genau eine Stimme in der Generalversammlung.
Können auch Minderjährige Mitglieder der Genossenschaft werden?
Ja, auch das ist möglich - wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Wie wird die Anlage finanziert?
Neben den Genossenschaftsanteilen soll die Anlage über Bankkredite und Darlehen finanziert werden, die die Mitglieder der Genossenschaft geben. Diese Darlehen sind auf den Solarpark Aschheim bezogen und werden je nach Ertrag unterschiedlich hoch verzinst. Sie sind also direkt am Erfolg der Anlage beteiligt. NEU: Die Mindestsumme eines Darlehens beträgt 900 Euro (zusammen mit einem Geschäftsanteil à 100 EUR ergibt sich also die "runde Summe" von 1000 EUR), wir hoffen aber auf höhere Beteiligungen, um die Anlagen finanzieren und die Verwaltungskosten in unserer aller Interesse möglichst gering halten zu können.
Wie funktioniert das mit den Darlehen an die Genossenschaft?
Bei den Darlehen an die Genossenschaft handelt es sich um sogenannte nachrangige Darlehen ohne Sicherheiten, das heißt wenn die Genossenschaft insolvent werden sollte, hätten die Banken aufgrund ihrer Darlehen den Vorzug gegenüber den Genossen, die nachrangige Darlehen vergeben haben. Diese Form der Finanzierung wird bereits von einer Reihe von Genossenschaften erfolgreich praktiziert und wird vom Genossenschaftsverband Bayern (GVB) aktiv befürwortet und beworben. Das Darlehen ist anlagenbezogen und wird gemäß dem Ertrag der Anlage verzinst. Die Zinsstaffel haben wir bereits allen Interessenten und Mitgliedern zukommen lassen. Auf Anfrage lassen wir weiteren Interessenten natürlich gerne die Details zukommen. Die Darlehen werden planmässig vom 11. bis 21. Jahr getilgt und erhalten während der ersten 10 Jahre somit die Verzinsung auf den vollen Darlehensbetrag. In dieser Zeit werden zunächst die Bankkredite getilgt.
Können sich nur Aschheimer beteiligen?
Wir verfolgen das "Kirchturmprinzip", das heisst, dass sich zunächst die Bürger der Gemeinde an der Anlage beteiligen können, in der die Anlage errichtet wird. Wenn das dort bereitgestellte Kapital nicht ausreicht, können die Bürger weiterer Gemeinden hinzugezogen werden.
Bekommen wir das notwendige Eigenkapital für eine so große Anlage zusammen?
An den bisher von unseren "Gründervereinen" gebauten Bürgerbeteiligungs-anlagen haben sich etwa 1000 Bürger beteiligt. Viele davon möchten sich aufgrund der guten Erfahrungen an weiteren Anlagen beteiligen und stehen zum Teil schon länger auf entsprechenden Wartelisten. Diese Bürger würden wir ansprechen, wenn von den Aschheimer Bürgern nicht genügend Kapital zusammenkommt.
Wenn viel Eigenkapital zusammenkommt - brauchen wir dann überhaupt noch einen Kredit von der Bank?
Auch dann würde ein Kredit von der Bank sinnvoll sein, weil dieser voraussichtlich zu günstigeren Zinsen zu haben ist als das Projekt an Verzinsung bringt. Am besten lässt sich das mit einem Beispiel erklären: wenn eine Anlage 1000 Euro kostet und jährlich 50 Euro Gewinn abwirft, macht das - wenn wir sie ohne Bankkredit finanzieren - eine Rendite von 5%. Wenn wir uns aber 500 Euro bei der Bank leihen und dafür nur 4% Zinsen jährlich zahlen müssen, müssen wir von den 50 Euro Gewinn jährlich zwar 20 Euro der Bank abgeben (4% Zinsen auf 500 Euro), bekommen selber aber 30 Euro für einen Eigenkapitaleinsatz von 500 Euro, was einer Rendite von 6% entspricht! Wir haben also durch die Aufnahme eines günstigen Bankkredits die Eigenkapitalrendite um1% gesteigert. Diese "Hebelwirkung" wird auch als "Leverage-Effekt" bezeichnet. Natürlich lässt sich das Spiel nicht beliebig betreiben, ohne Eigenkapital gibt uns die Bank auch keinen Kredit.
Bleibt der Solarpark Aschheim die einzige Anlage der Genossenschaft? Falls nein, werden weitere Anlagen ausschliesslich in Aschheim errichtet?
Ziel der Genossenschaft ist es, zur Energiewende beizutragen, indem wir Anlagen errichten, die Energie aus erneuerbaren Quellen gewinnen. Daher errichten wir natürlich gerne weitere Anlagen in Aschheim aber auch in anderen Gemeinden.
Bin ich dann als Mitglied der Genossenschaft auch an den anderen Anlagen beteiligt?
Über Ihre(n) Geschäftsanteil(e) sind sie an allen Anlagen der Genossenschaft und deren Erfolg beteiligt. Das Darlehen an die Genossenschaft wird dagegen gemäß dem Erfolg der konkreten Anlage verzinst.
Ist das ein Vorteil oder ein Nachteil?
Das kommt darauf an: wenn die Anlage in Aschheim von allen Anlagen der Genossenschaft die besten Erträge liefert, könnte die Ausschüttung auf die Geschäftsanteile natürlich etwas höher sein, wenn man nur an dieser Anlage beteiligt wäre. Andererseits könnte es sein, dass andere Anlagen noch besser laufen als der Solarpark Aschheim, dann würden Sie mit Ihren Geschäftsanteilen auch von diesen Anlagen profitieren.
Soll ich eher Geschäftsanteile zeichnen oder der Genossenschaft ein größeres Darlehen geben?
Sie können sich also an der Genossenschaft und ihren Projekten über Geschäftsanteile und über Darlehen beteiligen. In welchem Verhältnis Sie dies tun, können Sie u.a. nach folgenden Aspekten bestimmen:
- Geschäftsanteile beteiligen Sie an allen Anlagen der Genossenschaft - Sie erreichen also eine Risikostreuung. Weiterhin sind Sie über Ihre Geschäftsanteile auch noch an den Erträgen der Anlagen beteiligt, wenn die Darlehen nach dem 20. Jahr bereits getilgt sind. Was die Ausschüttung auf Geschäftsanteile betrifft, kann diese nach Auskunft unserer Steuerberater erst erfolgen, wenn die Genossenschaft Gewinne erwirtschaftet und eventuelle Verlustvorträge aufgeholt hat. Nach dem aktuellen Stand der Planung wird dies im Jahr 4 oder 5 (2015/2016) sein. Die Ausschüttungen sollen aber dann entsprechend höher ausfallen, damit auch für die Geschäftsanteile eine attraktive Rendite in derselben Größenordnung wie für die Darlehensgeber erreicht wird. Ausschüttungen auf die Geschäftsanteile werden jährlich in der Generalversammlung beschlossen, wobei wieder jedes Mitglied eine Stimme besitzt.
- die Darlehen haben dagegen den konkreten Bezug zur Anlage und werden mit regelmässigen Ausschüttungen bedacht. Die Tilgung erfolgt ab dem 11. Jahr und ist planmässig mit dem 20. Jahr abgeschlossen. Die Zinsstaffel der Darlehen finden Sie in den nächsten Tagen (Anfang August) hier.
- auch steuerliche Aspekte können bei der Aufteilung von Bedeutung sein. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater.
Lohnt sich das überhaupt? Ergibt das ökonomisch und ökologisch Sinn? Wie groß ist das Risiko?
Es lohnt sich: für die Umwelt und auch finanziell: durch das Erneuerbare Energien-Gesetz ist für die nächsten 20 Jahre garantiert, wie viel wir pro eingespeister kWh Strom erhalten. Wenn die Sonne weiter so scheint wie in den letzten Jahren sind also die Einnahmen gut planbar. Die Rendite der Anlage wird sich über die Laufzeit von 20 Jahren je nach Sonnenschein bei 5,5-7% bewegen, wenn die Anlage danach noch weiterläuft (was zu erwarten ist – der Pachtvertrag läuft auch 25 Jahre) kommt noch ein bisschen dazu. Es handelt sich allerdings um eine langfristige unternehmerische Beteiligung – sollte die Genossenschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist ihr Anteil bzw. Darlehen ebenfalls betroffen. Ökologisch ist die Sache auch sinnvoll: es wird Strom aber kein CO2 erzeugt, die Energie, die zum Bau der Anlage und Komponenten benötigt wird ist innerhalb 1-2 Jahren wieder hereingeholt. Unter der Anlage wird eine bienenfreundliche Kräutermischung gesät und die Versiegelung der Fläche ist mit weniger als 2% auch minimal.
Wie sieht es mit der Haftung der Genossenschaftsmitglieder aus?
Es ist in der Satzung geregelt, dass keine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht, d.h. falls es wider Erwarten zu finanziellen Engpässen in der Genossenschaft kommen sollte, haften die Genossen "nur" mit den investierten Geschäftsanteilen.
Ist eine ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands bei dieser Größenordnung realistisch und machbar?
Um die Anlaufkosten der Genossenschaft und des Projekts niedrig zu halten, ist der Vorstand in dieser Phase ehrenamtlich - aber dennoch professionell - tätig. Nach Fertigstellung der Anlage in Aschheim ist konkret planbar, welche regelmäßigen Tätigkeiten anfallen und ob es erforderlich ist, eine hauptamtliche Kraft zu haben. Ziel der Genossenschaft ist immer, effizient, professionelle und kostensparend zu agieren, um die Rendite der Genossen zu optimieren.
Wie erfahre ich, welchen Ertrag die Anlage erwirtschaftet?
Die Stromerzeugung des Solarparks wird auf dem Portal des Wechselrichterlieferanten SMA verfügbar sein. Wir werden entweder den direkten Zugang dorthin ermöglichen oder die Daten auf unsere Website übernehmen.
Was ist, wenn ich noch weitere Fragen habe?
Dann beantworten wir Ihnen diese Fragen gerne. Bitte stellen Sie uns Ihre Fragen per E-Mail (kontakt@beng-eg.de) oder Telefon.